Kosten und Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherungen

Da die Praxis als Kassenpraxis geführt wird, ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell möglich. Bitte bringen Sie ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mit.

Therapiedauer

Eine erste Kurzzeittherapie umfasst 12 Sitzungen, eine zweite Kurzzeittherapie erneut 12 Sitzungen. Sollte weiterhin Therapiebedarf bestehen, kann die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, so dass insgesamt ein Kontingent von 60 Sitzungen zur Verfügung steht. Bei ausreichender Begründung kann in der Verhaltenstherapie ein Maximum von bis zu 80 Sitzungen beantragt werden.
In der Regel finden die Sitzungen ein Mal pro Woche statt.